Wirtschaftshilfen

Corona-Soforthilfen
Informationen der Bundesregierung zu den angebotenen Corona-Hilfen: Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe II und III
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Steuerliche Hilfen
Das Land NRW und die Stadt Münster bieten umfassende Möglichkeiten an zinslosen Steuerstundungsmöglichkeiten an. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Herabsetzung von steuerlichen Vorauszahlungen.
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www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus
Informationen und Antragsformular zur Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer bei der Finanzverwaltung NRW - Antrag auf Stundung der Gewerbesteuer/Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen bei der Stadt Münster (PDF, 30 kb)
- Antrag auf Stundung der Vergnügungs-/Beherbergungsteuer bei der Stadt Münster (PDF, 63 kB)

Solo-Selbstständige sowie Angehörige der freien Berufe, die wegen der Corona-Krise ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht mehr aus den Gewinnen der Geschäftstätigkeit bestreiten können, können Leistungen zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld 2) als ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt beantragen. Ansprechpartner ist das Jobcenter Münster:
www.stadt-muenster.de/jobcenter

Wer Ansprüche durch Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung aufgebaut hat, wendet sich an die Arbeitsagentur. Informationen und Antragsformulare zum Arbeitslosengeld:
www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld/so-beantragen-sie-arbeitslosengeld

Grundsätzliche Informationen für Unternehmen in der Corona-Krise
Fragen zu Fördermöglichkeiten über öffentliche Zuschussmöglichkeiten, zinslose oder –vergünstigte Kreditprogramme (KfW, Bürgschaftsbank NRW, NRW-Bank) beantwortet die Wirtschaftsförderung Münster: Tel. 02 51/6 86 42-90,
- www.wfm-muenster.de
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www.wfm-muenster.de/foerdermittel/fuer-unternehmen-in-der-corona-krise
Informationsüberblick zu Hilfen zur Krisenbewältigung und zum Konjunkturpaket des Bundes
Unternehmen können für ihre Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen. Sie finden eine erste Hilfe unter der Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800/45 55-520.
Informationen über Voraussetzungen und Antragsverfahren bei der Agentur für Arbeit:
www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Im Quarantänefall von Beschäftigten oder eines Tätigkeitsverbots im Zuge des Coronavirus‘ erhalten Sie Entschädigungen für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern auf Antrag beim Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL).
Informationen zu den Entschädigungsmöglichkeiten sowie Antragsformulare für Selbständige und Arbeitnehmer:
www.lwl-soziales-entschaedigungsrecht.de/de
Hilfen, Informations- und Beratungsangebote der Kammern

Die Ansprechpartner der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen informieren alle Mitgliedsbetriebe über die vorhandenen Förder- und Hilfsprogramme und geben Tipps für das weitere Vorgehen unter Tel. 02 51/70 71 11 oder www.ihk-nordwestfalen.de

Die Handwerkskammer Münster bietet für ihre Mitglieder ein umfassendes Beratungsangebot auf ihrer Webseite an.
www.hwk-muenster.de/de/service-center/informationen-zum-corona-virus

Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus finden die Unterstützung bei der Landwirtschaftskammer NRW:
www.landwirtschaftskammer.de

Infos und Tipps für Kulturschaffende
Wenn alle Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden, stehen viele freiberufliche Kunst- und Kulturschaffende und freie Kultureinrichtungen vor existentiellen Herausforderungen. Das Kulturamt hat Informationen zu finanziellen Fragen und auch rechtlichen Aspekten mit zahlreichen Links zusammengestellt:
www.stadt-muenster.de/kulturamt/corona-unterstuetzung